Erstkonsultation
Grundsätzlich kommt folgendes Schema zur Anwendung:
- Bei der Erstkonsultation definieren Sie, bzw. Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, Ihre Wünsche. Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit eines Elternteils oder beider Eltern nötig. Anhand eines ersten, klinischen Befunds wird anschliessend versucht, ein mögliches Behandlungsziel festzulegen. Sofern zu diesem Zeitpunkt eine Behandlung ansteht, erhalten Sie eine Kostenorientierung für eine eingehendere Planung. Ansonsten wird bei Bedarf ein Kontrolltermin vereinbart.
Diese erste Sitzung ist kostenpflichtig. - Auf Ihren Auftrag hin werden in einer zweiten Sitzung Gipsmodelle und verschiedene Röntgenbilder erstellt sowie Fotos gemacht. Die funktionellen Grundlagen werden abgeklärt und der Status der Mundhygiene erfasst.