Das Beheben von Zahnfehlstellungen ist prinzipiell in jedem Alter möglich.
Frühbehandlung
Behandlungen bis zum 10. Lebensjahr dienen der Behebung starker Gebissanomalien und Fehlfunktionen. Einer weiteren Fehlentwicklung soll damit vorgebeugt werden. Die Aufgabe der kieferorthopädischen Frühbehandlung besteht in der Beseitigung von Faktoren, welche eine weitere Fehlentwicklung begünstigen.
Kieferorthopädische Behandlung von Jugendlichen:
Dies ist der kieferorthopädische Regelfall und fasst die Behandlungen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr zusammen. Während dieses Zeitraums lässt sich nicht nur die Zahnstellung positiv verändern, sondern auch das Kieferwachstum optimieren.
Kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung
Die Behandlung findet zu einer Zeit statt, in der das Körperwachstum abgeschlossen ist. Möglich bleiben die Korrekturen von Zahnfehlstellungen innerhalb der Zahnbogen und kompensierende Korrekturen von Fehlbissen. In aufwändigeren Fällen kann Kieferchirurgie notwendig werden.